Betreuungsgericht
Formulare des Betreuungsgerichts
Auf dieser Seite finden Sie einige Formulare für Betreuungs- und Unterbringungssachen sowie Informationen über Vorsorgevollmachten.
Betreuungsanregung
Um die Bestellung eines rechtlichen Betreuers anzuregen, können Sie dieses Formular benutzen.
Attestformulare
Gemäß §§ 281, 300 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 295 Abs. 1 Satz 2, 321 Abs. 2, 331 Satz 1 Nr. 2 FamFG benötigt das Betreuungsgericht in bestimmten Fällen ärztliche Bescheinigungen. Hierfür können die folgenden Formulare verwendet werden:
Ärztliches Zeugnis zur Bestellung eines Eilbetreuers
Ärztliches Zeugnis zur Bestellung eines Betreuers
Ärztliches Zeugnis zur Notwendigkeit einer Unterbringung (BGB)
Ärztliches Zeugnis zur Notwendigkeit unterbringungsähnlicher Maßnahmen
Für ein ärztliches Zeugnis in Unterbringungsverfahren nach dem PsychKG LSA kann dieses Formular verwendet werden.
Bettgitter und andere freiheitsentziehende Maßnahmen
Die Freiheitsentziehung eines Betreuten, der in einer Einrichtung lebt, durch mechanische Vorrichtungen wie z. B. Bettgitter oder durch sonstige Maßnahmen unterliegt einem Vier-Augen-Prinzip: es entscheidet ein Richter gemeinsam mit einem rechtlichen Betreuer bzw. Vorsorgebevollmächtigten (§ 1831 Abs. 4 und Abs. 5 BGB).
Freiheitsentziehende Maßnahmen kommen nur als ultima ratio in Betracht. Sie können ihrerseits den körperlichen und psychischen Verfall beschleunigen. Deshalb ist es besonders wichtig, alternative Hilfsmöglichkeiten im Blick zu behalten. Nährere Informationen hierzu finden Sie im Internet unschwer mit den Suchbegriffen "Werdenfelser Weg" und "ReduFix".
Ein geeignetes Formular für den Antrag nach § 1831 Abs. 4 (und Abs. 5) BGB ist hier verlinkt.
Wer aufgrund einer Vorsorgevollmacht eine freiheitsentziehende Maßnahme beantragt, muss dem Betreuungsgericht auch eine Kopie der Vollmachtsurkunde vorlegen, weil § 1831 Abs. 5 BGB an die Vollmacht Anforderungen stellt. Die Vollmacht muss nämlich schriftlich erteilt sein und sich ausdrücklich auch auf freiheitsentziehende Maßnahmen beziehen.